Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersicht

Sedlmayer Consulting GmbH,

Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald,

E-Mail: office@sedlmayer-consulting.com, Telefon: 089 88997037

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Sedlmayer Consulting GmbH – nachstehend „Berater“ genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend

„Auftraggeber“ genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Berater selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Berater frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.4 „Funnel“ bezeichnet den von Sedlmayer Consulting betriebenen Online-Ablauf, in dem ein Bewerber sämtliche erforderlichen Schritte und Fragen durchläuft, um als qualifizierter Bewerber zu gelten.

2.5 „Qualifizierter Bewerber“ ist eine Person, die den vollständigen Funnel gemäß Ziffer 2.4 durchlaufen und alle im Vorfeld vom Kunden definierten Anforderungen erfüllt hat.

2.6 „Technischer Fehler“ liegt vor, wenn durch von Sedlmayer Consulting zu vertretende Fehlkonfiguration, Systemausfall oder fehlerhafte Ausschlusskriterien ein Bewerber fälschlicherweise als qualifiziert eingestuft oder

ausgesondert wurde.

2.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit eine Bewerbermanagement-Liste zu führen, in der alle eingegangenen Bewerbungen dokumentiert werden. Der Auftraggeber hat außerdem nachweislich geeignete Bewerber zeitnah zu kontaktieren. Dies dient der Überprüfung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der vereinbarten Leistungen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Berater zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Angebots zwei Wochen gebunden. Der Vertragsschluss kann fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen. Als Annahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail.

3.2 Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass Telefonate und Videochats zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.

3.3 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht gekündigt wurde. Dies gilt wiederkehrend für jede weitere Verlängerungsperiode und für alle vereinbarten Dienstleistungen mit festen Laufzeiten. Die Laufzeit verlängert sich auch dann automatisch um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum, wenn die im Angebot enthaltene Bewerbergarantie innerhalb der vereinbarten Laufzeit noch nicht erfüllt wurde. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung für die Verlängerungsperiode erst, sobald die garantierte Anzahl an qualifizierten Bewerbern vollständig generiert wurde.
4.2 Wenn der Auftraggeber die Anzeigen vor Erfüllung der Bewerbergarantie eigenständig und vorzeitig deaktivieren oder pausieren lässt, beispielsweise aufgrund einer früheren Besetzung der Stelle, Urlaub oder eines Krankheitsfalls, verlängert sich der Vertrag dennoch automatisch um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum. Der nicht genutzte Leistungszeitraum kann vom Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt nach Absprache erneut in Anspruch genommen werden.
4.3 Eine vorübergehende Pausierung der Kampagne, gleich aus welchem Grund (z. B. Urlaub, Krankheitsfall, vorzeitige Stellenbesetzung), hat keinen Einfluss auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Der Vertrag läuft während der Pausierung unverändert weiter. Nicht in Anspruch genommene Leistungszeiträume können ausschließlich dann und nur insoweit nachgeholt werden, als dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.

4.4 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern nicht anders vereinbart.

4.5 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist und nach Ablauf einer Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber zahlungsunfähig wird.

§ 5 Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die Leistungen des Beraters umfassen die im Auftrag detailliert beschriebenen Aufgaben.

5.2 Der Berater wird den Auftraggeber periodisch über den Fortschritt informieren. Ein Zeitplan kann vertraglich vereinbart werden.

5.3 Kann der Berater die Leistung nicht erbringen, teilt er dies unverzüglich mit.

5.4 Der Berater stellt erforderliche Gerätschaften und Personal; es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes geregelt.

5.5 Änderungen des Leistungsumfangs können schriftlich beantragt werden. Der Empfänger prüft und antwortet unverzüglich in Textform.

5.6 Bewerbergarantie

Sofern eine Bewerbergarantie im Angebot enthalten ist, gilt:

  1. a) Mehrfacheintragungen derselben Person werden nur einmal gezählt.
  2. b) Bewerber, die aufgrund eines von uns zu vertretenden technischen Fehlers fälschlich als qualifiziert eingestuft wurden, gelten nicht als qualifiziert.
  3. c) Die Garantie gilt nur, wenn alle Zahlungen des Auftraggebers termingerecht geleistet wurden.

d) Werden die anfänglich definierten Kriterien des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit herabgesetzt, gelten die neuen vereinbarten Kriterien als Maßstab für die Qualifizierung weiterer Bewerber.
e) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Generierung von Bewerbern und nicht auf deren Einstellung oder den Abschluss eines Arbeitsvertrages.
f) Sofern im Rahmen einer Garantievereinbarung mehrere Stellen gleichzeitig ausgeschrieben werden, gilt die Garantie jeweils separat pro ausgeschriebener Stelle. Wird die Garantie für eine Stelle innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfüllt, für eine andere jedoch nicht, verlängert sich die Laufzeit für die erfüllte Stelle gemäß den vereinbarten Konditionen, unabhängig davon, dass die andere Stelle bereits erfüllt wurde.

§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrechte

6.1 Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht an den im Kundenbereich bereitgestellten Anwendungen für die Dauer des Vertrags und sechs Monate darüber hinaus.

6.2 Alle Rechte an Software, Marken und Urheberrechten verbleiben beim Berater.

6.3 Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Beraters.

6.4 Für Werbetexte/Anzeigen, die im Kundenbereich veröffentlicht wurden, erhält der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

6.5 Der Auftraggeber garantiert, dass übermittelte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellt den Berater von Ansprüchen Dritter frei.

6.6 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für übermittelte Stellenanzeigen und bestätigt, alle erforderlichen Rechte zu besitzen.

6.7 Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 7 Referenznennung

7.1 Der Auftraggeber räumt dem Berater das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit als Referenz zu nutzen.

7.2 Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Dienstleistungen werden zum im Vertrag festgelegten Preis berechnet und nach Erbringung bzw. monatlich fällig.

8.2 Schätzpreise sind unverbindlich.

8.3 Die Umsatzsteuer wird zum zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Satz berechnet.

8.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz.

§ 9 Werbebudget

1. Das für die Schaltung von Anzeigen (z. B. bei Meta, Google oder anderen Plattformen) erforderliche Werbebudget wird ausschließlich vom Auftraggeber getragen.
2. Das Werbebudget ist nicht im vereinbarten Dienstleistungsentgelt enthalten und wird entweder direkt vom Auftraggeber an die jeweilige Plattform gezahlt oder separat in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für die vereinbarten Maßnahmen ein ausreichendes Werbebudget zur Verfügung steht. Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Leistungserbringung aufgrund eines unzureichenden Budgets gehen nicht zulasten des Beraters.

§ 10 Haftung

10.1 Der Berater haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.2 Die Haftung umfasst Schadensersatz neben und statt der Leistung sowie Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund.

10.3 Ansprüche auf Nachlieferung qualifizierter Bewerber gemäß § 5.6 sind ausgeschlossenes Rechtsmittel bei Nichterfüllung der Bewerbergarantie; weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Auftraggeber nicht in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat ansässig, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz.